Beschreibung
Seit einigen Jahren gibt es erhebliche Steigerungen der Patientenzahlen im Rettungsdienst und in den Notaufnahmen der Krankenhäuser. Hierbei handelt es sich nicht um einen Anstieg der lebensbedrohlichen Notfälle, vielmehr haben die Einsätze zugenommen, bei denen eine Versorgung vor Ort, ohne Transport mit einem Rettungsmittel, ausreicht bzw. ausreichen würde. Das führt zu einer unnötigen Bindung von Rettungsmitteln und Belastung der Notaufnahmen. Als Folge dessen kommt es zu Bedarfsausweitungen in der Notfallrettung und apazitätserhöhungen
der Notaufnahmen.
Verantwortlich für diese Entwicklung sind insbesondere
• der demographische Wandel mit Zunahme der älteren Bevölkerung,
• soziale Einsatzindikationen,
• die Neuorganisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes mit immer größeren Einsatzgebieten,
• das steigende Anspruchsdenken der Bevölkerung sowie
• die Ausdünnung der Kliniklandschaft und deren Notaufnahmen, speziell im ländlichen Raum und den damit verursachten längeren Einsatzzeiten der vorhandenen Rettungsmittel.
Um sowohl den Rettungsdienst als auch die Notaufnahmen zu entlasten, sollen Gemeindenotfallsanitäterinnen und Gemeindenotfallsanitäter bei bestimmten Einsatzindikationen zunächst
eine Beurteilung der Patienten vor Ort durchführen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Gemeindenotfallsanitäterin/der Gemeindenotfallsanitäter beurteilen, ob ein Transport in die Klinik erfolgt, andere an der medizinischen Versorgung beteiligte Einrichtungen die Behandlung übernehmen, bestimmte Versorgungsmaßnahmen eigenständig vor Ort durchgeführt werden oder keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Termine
Termine 2027
in Planung werden demnächst gekannt gegeben.
Aufbau der Weiterbildung
Die Weiterbildung zur Gemeindenotfallsanitäterin/zum Gemeindenotfallsanitäter umfasst insgesamt 480 Stunden, welche sich auf die Ausbildungsorte Klinik, Hausarztpraxis und Schule
verteilen:
• Schulische Ausbildung 140 Std.
• Praxiseinsätze 340 Std.:
o Praxiseinsatz in einer Hausarztpraxis 40 Std.
o Praxiseinsatz in einem ambulanten Pflegedienst 24 Std.
o Praxiseinsatz in einer urologischen Einrichtung 40 Std.
o Weiterbildungsort ärztlicher Notdienst/ärztl. Hausbesuchsdienst 40 Std
o Praxiseinsatz Kinderarztpraxis 28 Std.
o Gemeindepsychiatrisches Zentrum/Ordnungsamt (PsychKG) 40 Std.
o Hospitation Leitstelle 8 Std.
o Hospitation Gemeindenotfallsanitäter 120 Std.

