Notfallsanitäter*innenausbildung (Teilzeit)

Beratung

Das Thema Teilzeitausbildung ist komplex. Wir freuen uns daher, wenn Sie uns ihre Fragen per E-Mail oder telefonisch unter den oben angegebenen Kontaktdaten zukommen lassen. Wir beraten Sie jederzeit gerne.

Hinweis zum Start der Ausbildung

Start der Ausbildung ist am 01.11.2025

Einleitung

In Niedersachsen ist es momentan nur möglich, sich innerhalb der dreijährigen Vollzeitausbildung zum / zur Notfallsanitäter*in ausbilden zu lassen. Diese Ausbildungsmöglichkeit richtet sich an Personen, welche neu in den Rettungsdienst einsteigen. In der Vollzeitausbildung wird in der Regel ein Ausbildungsgehalt bezahlt. Daher finden sich hier vorrangig jüngere Menschen, welche in die berufliche Erstausbildung starten. Zunehmend können wir an unserer Rettungsschule feststellen, das sich das Durchschnittsalter nach oben verschiebt. Wenige ältere Auszubildende durchlaufen die Vollzeitausbildung. Die älteste Teilnehmerin ist 43 Jahre alt. Hier kann festgestellt werden, dass diese Wenigen in der Lage sind mit dem Auszubildendengehalt über drei Jahre zurechtzukommen. In den letzten Jahren haben wir von vielen Personen die Anfrage erhalten, ob es die Möglichkeit gibt, Menschen mit Verpflichtungen (Hausbau, Kinderbetreuung, etc.) die Ausbildung zu ermöglichen. Dieses haben wir und die unsere zwei Partnerschulen (ASB Rettungsschule Hannover, Notfallmedizinisches Ausbildungszentrum Goslar) zum Anlass genommen, die Möglichkeiten dafür auszuloten. In einem längeren gemeinsamen Entwicklungsprozess zusammen mit der Landesschulbehörde Niedersachsen und dem Innenministerium, ist es allen gelungen einen Weg für die Teilzeitausbildung zu bereiten. So ist es jetzt möglich, dass Menschen mit rettungsdienstlicher Vorerfahrung in die Ausbildung starten können. Menschen ohne die unten beschriebenen Eingangsvoraussetzungen können diese Möglichkeit nicht wahrnehmen.Die Teilzeitausbildung stellt ein Modellprojekt dar und wird 2025 nur durch die ASB Rettungsschule in Hannover und dem DRK Bildungszentrum Oldenburg angeboten. Dieses Projekt wird durch die Universität in Oldenburg evaluiert. Bei Bewährung wird die Teilzeitausbildung in eine regelhafte Dauerausbildung implementiert. Wir halten diese Möglichkeit für eine gerechte Lösung um erfahrenem Rettungsdienstpersonal, welches durch ihre Lebensumstände bis jetzt nicht an der Ausbildung teilnehmen konnten, eine Chance zur Teilnahme zu bieten.

4-jährige Teilzeitausbildung

Attraktiv wird die Ausbildung dadurch, dass Sie nach einer vorgegebenen Stundenaufteilung sowohl als Auszubildende*r als auch als Arbeitnehmer*in tätig sind. Im Schnitt sind Sie eine Woche pro Monat bei uns an der Schule und Auszubildende*r an der Rettungswache (siehe unten). Das führt dazu, das sie maximal 2 Wochen pro Monat Auszubildende*r sind. Die restliche Zeit ist ihre normale Arbeitszeit als Rettungssanitäter*in. So können Sie jeweils zwei Wochen ein Ausbildungsgehalt bekommen und 2 Wochen ihr reguläres Gehalt beziehen. Die Bezahlung hängt dabei von ihrem Arbeitgeber ab! Den Ausbildungsplan haben wir Ihnen als Anlage 1 angehängt.

Kostenträger

Die verfügbaren Ausbildungsstellen werden durch die jeweiligen Rettungsdienste ausgeschrieben. In Niedersachsen stellen die mit dem Rettungsdienst beauftragten Träger (DRK, ASB, usw.) Ausbildungsstellen bereit. Auf diese Ausbildungsstelle muss sich ein Ausbildungs-interessent bewerben. Der Träger beauftragt dann uns als Schule, mit der Durchführung der Ausbildung. Wir als Schule stellen keine Auszubildenden ein. Im Grunde verläuft der Auswahlprozess genauso wie in der dreijährigen Vollzeitausbildung über die Arbeitgeber.

Wie kann ich diese Ausbildung machen?

Vorgehensweise:

  • Sie fragen ihren Arbeitgeber ob dieser Stellen für die Teilzeitausbildung bereitstellt. Da es sich um ein neues Projekt handelt, kann es sein, dass nicht alle Arbeitgeber mit der
    Teilzeitausbildung etwas anfangen können. Für die Vereinbarung eines Beratungster-mins bezüglich der Einführung der TZ Ausbildung stehen wir gerne zu Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf der Website.
  • Bitte schicken Sie uns keine Bewerbungsunterlagen. Die Anstellung für das Ausbildungsverhältnis erfolgt durch den Träger des Rettungsdienstes. Wir beraten Sie aber sehr gerne wenn es weitere Fragen gibt.
Vorraussetzungen

Für die Teilnahme an der Teilzeitausbildung, hat das Innenministerium folgende Voraussetzungen festgelegt:

  • Mittlerer Schulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung (§ 8 NotSanG)
  • Gesundheitliche Eignung (§ 8 NotSanG)
  • Nachweis über die Ausbildung zum / zur Rettungssanitäter*in
  • Nachweis über die dreijährige Berufserfahrung im qualifizierten Krankentransport / Rettungsdienst in Vollzeit, in Teilzeit entsprechend länger
  • Nachweis, dass an der Ausbildungsrettungswache keine Nebentätigkeit durchgeführt wird.
  • Bestehen der Eingangsprüfung

             

Stundenanteile

Stundenanteile / Inhalte


Mit diesen Vorgaben wird ihre vorhandene Berufserfahrung als Rettungssanitäter*in gewürdigt. Die Behörde erkennt folgende Stundenanteile und Inhalte an:

Eingangstest

Mit der Anerkennung steigen Sie in die Lerninhalte des zweiten Ausbildungsjahres ein.
Vorausgesetzt wird, dass Sie die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres bereits beherrschen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir im Vorfeld Ihren aktuellen Lernstand überprüfen. Sollten grundlegende Kenntnisse fehlen, werden Sie Schwierigkeiten haben, dem fortgeschrittenen Lernstoff des zweiten Jahres zu folgen.

Vorab wird von Seitens der Rettungsdienstschule genau festgelegt, welche Lerninhalte Sie für den Einstieg ins zweite Jahr sicher beherrschen müssen. Ebenso wird das Testverfahren definiert, mit dem Ihr Wissensstand überprüft wird. Dies ermöglicht Ihnen eine gezielte Vorbereitung auf die Eingangsprüfung.

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Sollte auch beim Wiederholungsversuch das Bestehen nicht erreicht werden, besteht im nächsten Ausbildungsjahrgang die Möglichkeit, einen weiteren Versuch zu unternehmen.

Bedingungen Lernort Rettungswache
DRK - RettungsablaufFoto: Daniel Moeller / DRK

Da Sie sowohl als Auszubildende*r als auch als normale Arbeitnehmer*in tätig sind, muss eine Trennung erfolgen. Sie dürfen daher nicht Arbeitnehmer*in und Auszubildende*r an einer Wache sein. Wenn Sie Auszubildende*r sind muss diese Tätigkeit an einer anderen Wache erfolgen. Daher müssen Sie den Nachweis erbringen, dass an der Ausbildungsrettungswache keine Nebentätigkeit durchgeführt wird.

In 3 zum Notfallsanitäter. Sie können bei uns den schulischen Teil und das damit verbundene Staatsexamen für die Berufsausbildung zum Notfallsaniäter machen.

Unser Aus- und Fortbildungsangebot für Praxisanleiter*innen

Erst mal anfangen, unsere Rettungssanitäterlehrgänge.

Unser Fortbildungsangebot für Rettungsdienstmitarbeiter*innen