Übersicht
Praxisanleiter*innen wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen (NotSan-APrV) sowohl an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter*innen als auch an der Ausbildung künftiger Rettungshelfer*innen sowie Rettungssanitäter*innen
entscheidend mit. Im Rettungsdienst
übernehmen sie die Ausbildung am Lernort Lehrrettungswache und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen schulischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit. Auf diese Weise tragen sie maßgeblich zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz bei den Auszubildenden bei.
Seit 2021 hat die NotSan-APrV eine verpflichtenden Fortbildungen für Praxisanleiter*innen im Rettungsdienst vorgeschrieben.
Termine
30.06.-02.07.2025 von Montag bis Mittwoch
28.10.-30.10.2025 von Dienstag-Donnerstag
Unterrichtszeiten
08:30 – 16:00 Uhr
Teilnehmerzahl
maximal 16 TN
Vorraussetzungen
- Notfallsanitäter*in
- Berufserfahrung als Notfallsanitäter*in von mindestens zwei Jahren
- Ausbildung als Praxisanleiter*in
Lehrganskosten
Die Kosten für die Fortbildung belaufen sich auf 295,00€ pro TN