Praxisanleiter*innen: Rettungssanitäter*innen und Notfallsanitäter*innen am Lernort Rettungswache Aus- und Fortbilden
Praxisanleiter*innen wirken gemäß § 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter*innen (NotSan-APrV) sowohl an der Berufsausbildung künftiger Notfallsanitäter*innen, als auch an der Ausbildung künftiger Rettungssanitäter*innen
entscheidend mit Im Rettungsdienst übernehmen sie die Ausbildung am Lernort Lehrrettungswache und sind ein wichtiges Bindeglied zwischen schulischer Ausbildung und praktischer Tätigkeit.
Auf diese Weise tragen sie maßgeblich zum Erwerb beruflicher Handlungskompetenz bei den Auszubildenden bei.
Funktionen und Aufgaben
Funktionen und Aufgaben eines Praxisleiters sind:
- Anleitungen planen, durchführen und evaluieren
- Einsatznachbesprechungen
- Integration von theoretischen
Ausbildungsinhalten in die praktische
Tätigkeit - Beratung und Unterstützung der
Auszubildenden in arbeitsrechtlichen und die Ausbildung betreffenden Fragen - fachliche und organisatorische Vorbereitung der praktischen Ausbildung
- Zusammenarbeit mit der Rettungsdienstschule
- Überwachung und Kontrolle des Ausbildungsfortschritts
Kursverlauf
06.-10.01.2025
27.-31.01.2025
10.-14.02.2025
03.-07.03.2025
07.-11.04.2025
12.-16.05.2025
19.-23.05.2025 (Ausarbeitung von Arbeitsaufträgen. Selbstgesteuertes Lernen zu Hause mit Schulunterstützung.)
02.-06.06.2025
Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag
08:30 – 16:30 Uhr
Teilnehmerzahl
maximal 16 TN
(bei einer Teilnehmerzahl von unter 5 Teilnehmern behalten wir uns vor, den Lehrgang abzusagen)
Vorrausetzungen
- Notfallsanitäter*in
- Berufserfahrung als Notfallsanitäter von mindestens zwei Jahren
- das 20. Lebensjahres vollendet
Lehrgangskosten
Die Kosten für den Lehrgang belaufen sich auf 3595,00€ pro TN