Hinweis Rettungsdienstträger
Hinweis für interessierte Rettungsdienstträger!
Um den Ausbildungsbetrieben mehr flexibilität bei der Ausbildung bieten, starten wir die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter*in immer zum 01. April und 01. September des Jahres.
Wichtiger Hinweis zur Ausbildung
Wichtiger Hinweis für Interressierte bzw. angehende Notfallsanitäter*innen
In Niedersachsen ist die Teilnahme an der Ausbildung zum Notfallsanitäter*in wie folgt geregelt:
Interessierte bewerben sich bei einem Rettungsdienst ihrer Wahl, sei es bei einer Hilfsorganisation, einem kommunalen Träger, der Feuerwehr oder einem privaten Rettungsdienstunternehmen. Nach Abschluss des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens werden die Bewerber durch den jeweiligen Rettungsdienst an eine geeignete Rettungsdienstschule weitervermittelt, um die Ausbildung zu beginnen.
Berufsbild Notfallsanitäter

Berufsbild Notfallsanitäter
Mit dem Berufsbild „Notfallsanitäter*in“ erwerben Sie die höchste nichtärztliche Qualifikation innerhalb des Rettungswesens. Zu ihren Aufgaben gehört neben der Assistenz von Notärzten bei ärztlichen Maßnahmen, auch die eigenverantwortliche Durchführung medizinischer Maßnahmen im Rahmen von Notfalleinsätzen. Dazu zählt unter anderem die Einleitung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen, sowie die Herstellung und Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit von Notfallpatienten. Als Notfallsanitäter*in versehen Sie ihren Dienst an Rettungswachen und besetzen vorrangig Rettungsdienstliche Einsatzmittel wie Rettungswagen und Notfalleinsatzfahrzeuge. Die Ausbildung wird in Blockform wechselweise an unserer Rettungsschule, in Krankenhäusern und im Rettungsdienst durchgeführt. Die Lehrkräfte unserer Schule, sowie die Praxisanleiter*innen der ausbildenden Rettungsdienste begleiten Sie hierbei durchgehend in ihrem Lernprozess.
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Ausbildungsziel
Ausbildungsziel
Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter soll entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstliche, medizinische und weitere bezugswissenschaftliche Erkenntnisse vermitteln. Dies zieht fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten mit ein. Dabei sind die unterschiedlichen situativen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter außerdem in die Lage versetzen, die Lebenssituation und die jeweilige Lebensphase der Erkrankten oder Verletzten und sonstigen Beteiligten sowie deren Selbständigkeit und Selbstbestimmung in ihr Handeln mit einzubeziehen. (§4 Abs. 1 Satz 1 NotSanG)