Rot-Kreuz-Kurs Erste Hilfe am Kind

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Dann fragen Sie bitte beim Deutschen Roten Kreuz in Ihrer Stadt nach.
Hinweis zum Start der Ausbildung

Start der Ausbildung ist am 01.11.2025

Überschrift – Bitte ausfüllen
Erste Hilfe am Kind ist ein besonderer Kurs.
Dieser Kurs ist nicht nur gut für Eltern und Groß-Eltern.
Er ist zum Beispiel auch gut für Erzieher.
In einem Kinder-Not-Fall muss man richtig handeln.
Das lernen Sie in diesem Kurs.
4-jährige Teilzeitausbildung

Attraktiv wird die Ausbildung dadurch, dass Sie nach einer vorgegebenen Stundenaufteilung sowohl als Auszubildende*r als auch als Arbeitnehmer*in tätig sind. Im Schnitt sind Sie eine Woche pro Monat bei uns an der Schule und Auszubildende*r an der Rettungswache (siehe unten). Das führt dazu, das sie maximal 2 Wochen pro Monat Auszubildende*r sind. Die restliche Zeit ist ihre normale Arbeitszeit als Rettungssanitäter*in. So können Sie jeweils zwei Wochen ein Ausbildungsgehalt bekommen und 2 Wochen ihr reguläres Gehalt beziehen. Die Bezahlung hängt dabei von ihrem Arbeitgeber ab! Den Ausbildungsplan haben wir Ihnen als Anlage 1 angehängt.

Kostenträger

Die verfügbaren Ausbildungsstellen werden durch die jeweiligen Rettungsdienste ausgeschrieben. In Niedersachsen stellen die mit dem Rettungsdienst beauftragten Träger (DRK, ASB, usw.) Ausbildungsstellen bereit. Auf diese Ausbildungsstelle muss sich ein Ausbildungs-interessent bewerben. Der Träger beauftragt dann uns als Schule, mit der Durchführung der Ausbildung. Wir als Schule stellen keine Auszubildenden ein. Im Grunde verläuft der Auswahlprozess genauso wie in der dreijährigen Vollzeitausbildung über die Arbeitgeber.

Wie kann ich diese Ausbildung machen?

Vorgehensweise:

  • Sie fragen ihren Arbeitgeber ob dieser Stellen für die Teilzeitausbildung bereitstellt. Da es sich um ein neues Projekt handelt, kann es sein, dass nicht alle Arbeitgeber mit der
    Teilzeitausbildung etwas anfangen können. Für die Vereinbarung eines Beratungster-mins bezüglich der Einführung der TZ Ausbildung stehen wir gerne zu Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf der Website.
  • Bitte schicken Sie uns keine Bewerbungsunterlagen. Die Anstellung für das Ausbildungsverhältnis erfolgt durch den Träger des Rettungsdienstes. Wir beraten Sie aber sehr gerne wenn es weitere Fragen gibt.
Vorraussetzungen

Für die Teilnahme an der Teilzeitausbildung, hat das Innenministerium folgende Voraussetzungen festgelegt:

  • Mittlerer Schulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung (§ 8 NotSanG)
  • Gesundheitliche Eignung (§ 8 NotSanG)
  • Nachweis über die Ausbildung zum / zur Rettungssanitäter*in
  • Nachweis über die dreijährige Berufserfahrung im qualifizierten Krankentransport / Rettungsdienst in Vollzeit, in Teilzeit entsprechend länger
  • Nachweis, dass an der Ausbildungsrettungswache keine Nebentätigkeit durchgeführt wird.
  • Bestehen der Eingangsprüfung

             

Stundenanteile

Stundenanteile / Inhalte


Mit diesen Vorgaben wird ihre vorhandene Berufserfahrung als Rettungssanitäter*in gewürdigt. Die Behörde erkennt folgende Stundenanteile und Inhalte an:

Eingangstest

Mit der Anerkennung steigen Sie in die Lerninhalte des zweiten Ausbildungsjahres ein.
Vorausgesetzt wird, dass Sie die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres bereits beherrschen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir im Vorfeld Ihren aktuellen Lernstand überprüfen. Sollten grundlegende Kenntnisse fehlen, werden Sie Schwierigkeiten haben, dem fortgeschrittenen Lernstoff des zweiten Jahres zu folgen.

Vorab wird von Seitens der Rettungsdienstschule genau festgelegt, welche Lerninhalte Sie für den Einstieg ins zweite Jahr sicher beherrschen müssen. Ebenso wird das Testverfahren definiert, mit dem Ihr Wissensstand überprüft wird. Dies ermöglicht Ihnen eine gezielte Vorbereitung auf die Eingangsprüfung.

Die Prüfung kann einmal wiederholt werden. Sollte auch beim Wiederholungsversuch das Bestehen nicht erreicht werden, besteht im nächsten Ausbildungsjahrgang die Möglichkeit, einen weiteren Versuch zu unternehmen.

Bedingungen Lernort Rettungswache
DRK - RettungsablaufFoto: Daniel Moeller / DRK

Da Sie sowohl als Auszubildende*r als auch als normale Arbeitnehmer*in tätig sind, muss eine Trennung erfolgen. Sie dürfen daher nicht Arbeitnehmer*in und Auszubildende*r an einer Wache sein. Wenn Sie Auszubildende*r sind muss diese Tätigkeit an einer anderen Wache erfolgen. Daher müssen Sie den Nachweis erbringen, dass an der Ausbildungsrettungswache keine Nebentätigkeit durchgeführt wird.

Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe für alle Interessierten gibt Ihnen Sicherheit für Notfälle in Freizeit und Beruf.